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Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheines für die Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025

Wählerinnen und Wähler, die an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein.

Der Antrag ist bis spätestens Freitag, 7. November 2025 beim Wahlvorstand (Pastoralbüro) zu stellen, wenn Sie die Wahlunterlagen selbst abholen. Wenn Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, muss der Antrag spätestens am Freitag, 31. Oktober, gestellt werden. 

Wahlberechtigt sind für den Pfarrgemeinderat alle Katholiken, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Gemeinde St. Josef und Langenfeld haben. 

Für den Kirchenvorstand sind alle Katholiken, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Gemeinde St. Josef und Langenfeld haben wahlberechtigt. 

 

am 8./9. November 2025 in der Gemeinde St. Josef und Martin in Langenfeld.