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St. Josef und Martin:Wahl des Kirchenvorstands und des Pfarrgemeinderats in der Kirchengemeinde St. Josef und Martin am 6. und 7. November 2021

Es geht um die Wahl zum neuen Pfarrgemeinderat und um eine Teilwahl des Kirchenvorstands. Wahlberechtigt bei der Pfarrgemeinderatswahl sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde ab dem 14. Lebensjahr. Bei der Wahl zum Kirchenvorstand dürfen alle Mitglieder der Gemeinde abstimmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 
Datum:
28. Okt. 2021
Von:
Wahlausschuss für die PGR- und KV-Wahl

Das macht der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus 14 ehrenamtlichen gewählten Mitgliedern, dem Pfarrer und weiteren Seelsorgern und Seelsorgerinnen zusammen, die gemeinsam die Interessen aller Gemeindemitglieder für die Dauer von vier Jahren vertreten. Die Mitglieder gestalten die Arbeit im Seelsorgebereich und im pastoralen Bereich der Gemeinde kreativ mit und helfen bei der Beantwortung sozialer und gesellschaftspolitischer Fragen. Sie engagieren sich unter anderem in den verschiedenen Sach- und Ortsausschüssen. Die Ortsausschüsse haben ihren Schwerpunkt in den Anliegen der einzelnen Gemeinden vor Ort. Die Sachausschüsse beschäftigen sich unter anderem mit der Gestaltung besonderer Gottesdienste, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Jugendarbeit und Caritas. 

Das sind die Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand besteht aus 16 Mitgliedern. Er vertritt die katholische Kirchengemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts. Er verantwortet die Vermögensverwaltung, tätigt die Rechtsgeschäfte, ist teilweise an Personaleinstellungen beteiligt und ist Träger der Familienzentren in Langenfeld. Die Arbeit des Kirchenvorstands ist in verschiedene Ausschüsse gegliedert, die sich mit den jeweiligen Schwerpunkten befassen.

So funktioniert die Briefwahl

Bis zum 6. November besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen dafür können Sie telefonisch (02173 – 499610) oder per Mail (pastoralbuero@kklangenfeld.de) im Pastoralbüro an St. Josef anfordern.
Die Unterlagen bestehen aus einem grünen Zettel für die Pfarrgemeinderatswahl und einem gelben für die Wahl zum Kirchenvorstand. Beides kommt ausgefüllt in den Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“, der zugeklebt werden muss.
Gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular „Briefwahlschein“ wird dieser Umschlag dann in den größeren Umschlag gelegt. Vermerken Sie darauf Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Das ist nötig, um Ihre Daten mit dem Wählerverzeichnis abzugleichen. 
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum 6. November im Pastoralbüro eingehen. Sie können per Post geschickt werden oder in den Briefkasten an St. Josef geworfen werden.

Termine für die Wahl vor Ort

Die Wahlen finden am 6. und 7. November in den Wahllokalen der Kirchen jeweils 30 Minuten vor und 30 Minuten nach Beendigung des Gottesdienstes statt.
Die Stimmabgabe erfolgt analog der Briefwahl, um ein langes Anstehen vor den Wählerlisten zu vermeiden. Die Unterlagen werden Ihnen vor Ort ausgehändigt.

Samstag, 6. November, 16:30 bis 18:15 Uhr in St. Barbara, Reusrath
Samstag, 6. November, 16:30 bis 18:15 Uhr in St. Gerhard, Gieslenberg
Samstag, 6. November, 18:00 bis 19:45 Uhr in Christus-König, Langenfeld

Sonntag, 7. November,  09:30 bis 13:15 Uhr in St. Josef, Immigrath
Sonntag, 7. November,  09:30 bis 13:15 Uhr in St. Martin, Richrath
Sonntag, 7. November,  10:00 bis 11:00 Uhr in der Bücherei St. Paulus, Berghausen
Sonntag, 7. November,  10:00 bis 11:00 Uhr in der Bücherei St. Maria Rosenkranzkönigin, Wiescheid
Sonntag, 7. November,  10:00 bis 11:00 Uhr in der Sakristei St. Mariä Himmelfahrt, Hardt

Darüber hinaus können Sie Ihre Stimme am Samstag und am Sonntag zwischen 10:00 und 13:00 Uhr
im Ankerplatz, dem Gemeindezentrum an St. Josef, abgeben.

Die Wahlen enden am 7. November um 13.15 Uhr. Um 14 Uhr beginnt die Stimmauszählung im alten Pfarrsaal, Josefstr. 6.

Die Gemeinde St. Josef und Martin freut sich sehr über eine zahlreiche Teilnahme an den Wahlen!