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St. Josef und Martin:Kandidaten gesucht für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Datum:
26. Juli 2021

 

 

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Wahl zum Pfarrgemeinderat

Am 06./07. November 2021 sind alle Katholikinnen und Katholiken der Kirchengemeinde St. Josef und Martin, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, aufgerufen, ihre Vertreter/innen in den Pfarrgemeinderat (PGR) zu wählen.


Der neue Pfarrgemeinderat soll aus 14 gewählten Personen bestehen, die bereit sind, sich für die Dauer von vier Jahren für die Aufgaben und Entwicklung der Kirchengemeinde St. Josef und Martin zu engagieren. Jede(r) Wahlberechtigte der Kirchengemeinde über 16 Jahre hat die Möglichkeit, sich selbst für die Wahl des Pfarrgemeinderates aufstellen zu lassen. Für den neuen Pfarrgemeinderat werden Jugendliche, Frauen und Männer unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Berufsgruppen gesucht.


Der Pfarrgemeinderat wirkt engagiert an der Entwicklung einer lebendigen Kirche im Seelsorgebereich und vor Ort mit, berät und unterstützt den Pfarrer und das Pastoralteam in seinen Aufgaben und übernimmt damit ausdrücklich Verantwortung für die Zukunft der Kirchengemeinde. Hierzu gehört die Weiterverfolgung des pastoralen Konzepts, die Vertretung der Gemeinde nach innen und außen, die Koordination von Gruppen und Gremien und die Kooperation mit dem Kirchenvorstand.


In den Sachausschüssen des PGR zu Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, Liturgie, Jugendarbeit und Caritas wird an konkreten Projekten gearbeitet.

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Wahl zum Kirchenvorstand

Am 06./07. November 2021 sind alle Katholikinnen und Katholiken der Pfarrgemeinde St. Josef und Martin, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufgerufen, ihre Vertreter/innen in den Kirchenvorstand (KV) zu wählen.


Der Kirchenvorstand besteht aus 16 gewählten Personen, die bereit sind, sich für die Dauer von sechs Jahren für die Kirchengemeinde St. Josef und Martin zu engagieren. Vordringliche Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Verwaltung und Vertretung des Vermögens der Kirchengemeinde. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Damit ist Kontinuität und Erneuerung gesichert.


Alle Wahlberechtigten der Kirchengemeinde über 18 Jahre haben die Möglichkeit, sich selbst für die Wahl des Kirchenvorstandes aufstellen zu lassen. Für den Kirchenvorstand werden Frauen und Männer unterschiedlichen Alters und Berufsgruppen gesucht.

Wer sich zur Wahl stellen will, kann sich bis zum 31. August 2021 an das Pastoralbüro oder an den Wahlausschuss (Bender-Langenfeld@t-online.de; Tel.01608014893) wenden oder auch Kontakt mit den noch amtierenden Kirchenvorstandsmitgliedern aufnehmen. Interessierte erhalten dann weitere Informationen und alle nötigen Unterlagen.