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Corona-Regelungen:Gottesdienste und Gesang

Datum:
20. Aug. 2021
Von:
Pastoralbüro St. Josef und Martin

An alle Gottesdienstbesucher/innen,

bitte informieren Sie sich über die Inzidenz für den Kreis Mettmann, die für Langenfeld gilt!
Die aktuellen Angaben finden Sie hier:  Corona-Informationen Kreis Mettmann

In NRW gibt es ab Freitag, 20.08.2021 keine Inzidenzstufen mehr.

Die vom Kreis Mettmann veröffentlichte Inzidenz vom 19.08.2021 - 88,6 - würde der früheren Inzidenzstufe 3 entsprechen. 

Sobald aktuellere Regelungen aus dem Erzbistum vorliegen, werden sie hier ergänzt.

Ab Inzidenzstufe 1 gilt:

  • Die Anmeldung zum Gottesdienst ist verpflichtend.
  • Der Abstand zur nächsten Person in der Kirche muss 2 Meter betragen und
  • da im Gottesdienst gesungen wird, müssen alle Mitfeiernden eine FFP2-Maske tragen. 

Bei Inzidenzstufe 0 gilt:

  • Die Abstände von 1,50 m werden empfohlen – wenn Menschen nebeneinander sitzen wollen, ist dies jedoch gestattet.
  • Empfehlung, mindestens Alltagsmasken beim Gehen und Singen in der Kirche zu tragen – es ist aber keine Pflicht.
  • Eine vorherige Buchung für die Messe ist nicht erforderlich.
  • Es gibt keine Beschränkung der Besucherzahlen.
  • Singen ist  erlaubt.