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Büchereien :Büchereien offen mit 2G-Regel

Datum:
26. Nov. 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

die ab dem 24.11.2021 gültige CoronaSchutzVerordnung des Landes NRW bedeutet auch für uns einige Änderungen, die wir Ihnen in Kürze wie folgt mitteilen möchten:
 
2G-Regel: Besucherinnen und Besucher der Bücherei müssen ab sofort geimpft oder genesen sein. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren.

Zugangskontrolle: Das Impfzertifikat bzw. der Genesungsstatus müssen nachgewiesen werden. Es findet aber keine Kontaktnachverfolgung statt. Bitte bringen Sie für die Eingangskontrolle auch ein gültiges Ausweisdokument mit. 
 
Wenn die 2G-Regel nicht erfüllt wird, kann unter Beachtung der 3G-Regel nur noch eine kontaktlose Ausleihe und Rückgabe von Medien vor der Eingangstür (außerhalb des Gebäudes) stattfinden. In diesem Fall muss das Impfzertifikat bzw. der Genesungsstatus bzw. ein Negativtest nachgewiesen werden. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. 

Die ergänzenden Angebote der einzelnen Büchereien, z.B. Bring-/Hol-Service oder Vorbestellen sind auf den jeweiligen Seiten beschrieben.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie auch weiterhin in unserer Bücherei begrüßen zu dürfen. 

Die Büchereien