In den Diözesen in NRW werden zum 1. Februar 2023 die kirchlichen Bestimmungen der Corona-Pandemie für den liturgischen und seelsorglichen Bereich aufgehoben. Auch in dem Gebiet des Erzbistums Köln in Rheinland-Pfalz sind alle vergleichbaren Regelungen aufgehoben. Noch bestehende oder ggf. noch folgende staatliche Auflagen sind weiter bindend.
Regelungen und Verordnungen vom Land NRW, Kreis Mettmann und der Stadt Langenfeld